Verdrehte Fakten

12. Dezember 2014 • Qualität & Ethik • von

Kurt W. Zimmermanns Medienkolumne  der vergangenen Woche “Hosianna und Halleluja” fand nicht nur Zuspruch. “SRG-Journalisten werden nicht wie Heilige behandelt” meint, schließlich Roger Blum. Eine Gegenrede.

Wäre Kurt W. Zimmermanns Medienkolumne (“Hosianna und Halleluja”; Weltwoche Nr. 47) eine Radiosendung gewesen, wäre er wegen Manipulation des Publikums verurteilt worden. Er wollte beweisen, dass Beanstandungen und Beschwerden gegen SRG-Sendungen allesamt abgeschmettert werden. Dies konnte er aber nur, weil er Fakten verdrehte. Ombudsmann Achille Casanova hält jeweils etwa ein Viertel der Beanstandungen für berechtigt, 2013 waren es dreißig Prozent. Zu behaupten, SRG-Journalisten würden wie Heilige behandelt, entbehrt daher jeder Grundlage.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) wendet das Radio- und Fernsehgesetz an. Sie führt eine Rechtskontrolle durch (die bei Weiterzug durch das Bundesgericht überprüft wird). Nicht jeder handwerkliche Fehler im Journalismus bedeutet eine Rechtsverletzung. Im Vordergrund steht die Medienfreiheit: Die Programmautonomie der Sender gilt viel. Gleichzeitig schützt die UBI das Publikum, wenn es in der Meinungsbildung manipuliert wird.

Die UBI hat denn auch jedes Jahr Beschwerden gutgeheissen – ausser 2013. Just jenes Jahr hat Zimmermann herausgegriffen, um seinen abwegigen Beweis zu führen. Der Medienbezug fehle bei Casanova und sieben der neun UBI-Mitglieder, behauptete Zimmermann weiter. Fakt ist, dass Casanova 21 Jahre lang Journalist war und sechs von neun UBI-Mitgliedern eigene Medienerfahrung aufweisen. Die Ombudsstelle und die UBI seien staatsnah?

Im Gegenteil: Niemand darf den beiden Instanzen dreinreden. Sie sind völlig unabhängig – vom Staat und von den Medien. Und anders als der Bundesrat oder Medien-Verwaltungsräte entscheidet die UBI vollkommen transparent: Ihre Sitzungen sind öffentlich – die nächste ist am 12. Dezember.

 

Bildquelle: Patrick Tschudin/flickr.com

Erstveröffentlichung: Die Weltmwoche am 04. Dezember 2014

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