Stärkung der Medienselbstregulierung in Tunesien

5. Januar 2023 • Aktuelle Beiträge, Medienpolitik, Pressefreiheit • von

Die tunesische Revolution, die im Januar 2011 den “Arabischen Frühling” einleitete, demontierte die alten Mechanismen der staatlichen Kontrolle der Medien. Während des laufenden “Übergangs zur Demokratie” verabschiedete Tunesien einen liberalen Rechtsrahmen für die Meinungs- und Pressefreiheit. Im Jahr 2020 wurde in Tunesien, welches im Mittleren Osten und Nord Afrika (MENA) als am erfolgreichsten in der Implementierung neuer demokratischer Medienreformen nach dem arabischen Frühling galt, ein unabhängiger Presserat ins Leben gerufen, verbunden mit der Hoffnung, die Professionalisierung und Einhaltung ethischer Standards im Land voranzutreiben sowie dabei den Bürgern das Recht auf Beschwerde bei inakkurater Berichterstattung außergerichtlich, schnell, effektiv und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Reformen und die in Tunesien neu erworbene Medienfreiheit erfuhren jedoch seit der Amtsübernahme des Staatspräsidenten Kais Saied Rückschläge durch die Einführung eines Ausnahmezustandes in 2021 sowie neuer umstrittener Mediengesetze und der Auflösung des  Obersten Justizrates in 2022. Ein Bericht aus Tunesien von Isabella Kurkowski.

Die Altstadt von Tunis. Foto: Alice Pesavento, 2022

Großer Wille zur Medienfreiheit und schwierige Hürden

Tunesien belegt unter den Ländern der MENA-Region seit mehreren Jahren einen der vorderen Plätze im World Press Freedom Ranking von Reporter Ohne Grenzen – im Jahr 2022 belegt es Platz 94 von 180 Plätzen insgesamt. Die neu erworbene Presse- und Informationsfreiheit sind unbestreitbare Errungenschaften der neuen, in 2014 verabschiedeten Verfassung in Tunesien. Laut Reporter Ohne Grenzen gab es jedoch nach den Präsidentschaftswahlen und seit der Machtübernahme von Präsident Kais Saied im Juli 2021 Rückschritte, wie z.B. die Auflösung des Parlaments und das Ausrufen eines Ausnahmezustandes.

Einem im Jahr 2022 per Präsidialdekret erlassenen neuen Mediengesetz zufolge kann die Verbreitung von falschen Informationen oder Gerüchten im Internet in Tunesien mit Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Im Falle von unwahren Behauptungen gegen staatliche Repräsentanten und der Verbreitung solcher Nachrichten sieht das Strafmaß bis zu zehn Jahren Haft vor.

Struktur der Medienselbstregulierung in Tunesien

Nach dem arabischen Frühling im Jahr 2011 in Tunesien wurden wichtige Reformen eingeführt, die den Weg hin zur Demokratie ebneten: Die Rundfunkanstalten werden seit dieser Zeit von der unabhängigen öffentlichen Behörde (HAICA) reguliert, während die Print- und Online-Medien seit 2020 der Selbstregulierung durch einen nationalen und unabhängigen formierten Presserat unterliegen. Am Prozess der Etablierung eines Presserates in Tunesien waren hauptsächlich die Nationale Journalistengewerkschaft (SNJT), der tunesische Verband der Zeitungsverleger (FTDJ) sowie Vertreter der Öffentlichkeit selbst beteiligt. Der tunesische Presserat wurde nach Vorbild des belgischen Presseratmodells, des Conseil de Déontologie Journalistique, einer Mischung aus Nichtregierungsorganisation (NRO) und öffentlicher Einrichtung, strukturiert. Der Presserat erhielt aufgrund der Förderung von der NRO „Article 19“ bis zu dessen Implementierung in 2020, das entsprechende Capacity-Building-Training, um die rechtsbindenden Strukturen wie auch die Beschwerdekommission aufzubauen.

Laut Hizaoui bestand die Herausforderung darin, ein Gremium zu schaffen, das mehr Macht als eine NRO hat, ohne eine öffentlich oder politisch abhängige Einrichtung zu sein.

Bestrebungen den Rat ins Leben zu rufen, gab es auch bereits 2016 und auch schon 2011: Fünf Mitglieder des vorläufigen Ausschusses wurden mit der Ausarbeitung der Ethik-Charta (Pressekodex) und der Statuten beauftragt. Am 20. März 2017 wurde daraufhin die Gründung eines Ständigen Ausschusses angekündigt, jedoch ohne größere Wirkung. Im März 2020, rief der SNJT zu Nominierungen für die Mitgliedschaft im Vorstand des Presserats auf und etablierte mit den Medieneigentümern und Vertretern der Öffentlichkeit den ersten unabhängigen Presserat in Tunesien. Tunesien galt somit als Vorreiter für Medienverantwortung und Medienselbstregulierung in der MENA-Region.

Der Gründungsverein des Presserats sieht alle drei Jahre Wahlen von sieben Vorstandsmitgliedern nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter vor und setzt dabei obligatorisch eine Zusammensetzung des Gremiums von Fachexperten aus den Bereichen Justiz, Gender und Journalismus vor, die beratend einwirken und Neuerungen im Pressesektor vorschlagen sollen.

Der Vorstand des Presserates in Tunesien besteht somit laut Statuten aus: zwei Vertretern der Journalistengewerkschaft SNJT, drei Medieneigentümern (Print- und Rundfunkmedien) sowie zwei Vertretern der Öffentlichkeit, die von der Tunesischen Liga für Menschenrechte (LTDH) entsandt sind.

Diese Vorstandsmitglieder werden für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt. Inzwischen gibt es drei Beschwerdekommissionen und der Rat hat acht Beschwerden gegen inkorrekte Berichterstattung erhalten. Die Amtszeit der jeweiligen Vorstandsmitglieder kann dabei nur einmal verlängert werden. Die nächsten Wahlen stehen im September 2023 an. Der Presserat in Tunesien jedoch kämpft noch um eine Überlebensstrategie. Diese Form der Selbstregulierung gilt dabei als Garant demokratischer Medien.

Hindernisse in der Akzeptanz

Die Aufgaben, die dem Presserat in Tunesien durch seine Satzung zugewiesen werden, sind sehr weit gefasst und gehen über die alleinigen Vorrechte einer Ethiküberwachung durch die Einhaltung des Pressekodexes hinaus. So ist der Presserat unter anderem zuständig für:

  • Unterstützung der Medienunternehmen bei der Ausübung von Qualitätsjournalismus
  • Verteidigung der Freiheit und Unabhängigkeit der Medien
  • Stärkung des Rechts von Bürgern auf zeitlich nahe, ausbalancierte und korrekte Information
  • Beratung zu Gesetzesentwürfen im Bereich Information und Medien

Dies ist jedoch kein Alleinstellungsmerkmal des tunesischen Presserates. Fast alle Presseräte, die in transitorischen Demokratisierungssystemen wie z.B. in der westlichen Balkan Region nach den kriegerischen Auseinandersetzungen in unterschiedlichen Ländern wie Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kroatien, Kosovo und Bulgarien aufgebaut worden sind, haben eine wesentlich größere Rolle als nur die der Ethiküberwachung übernehmen zu müssen. Der Presserat in Bosnien und Herzegowina beispielsweise setzte sich erfolgreich für die Dekriminalisierung von Verleumdungsgesetzen ein, ist aber auch an Neuerungen zum Verleumdungsgesetz in Artikel 8 beteiligt wie z.B. die mediative Rolle des Presserates vor Gerichtsverfahren zu priorisieren.

In einem im Dezember 2022 vom Erich Brost Institut für Internationalen Journalismus initiierten Workshop gaben die Mitglieder des Presserats in Tunesien einen wichtigen Abriss der aktuellen Situation der Selbstregulierungsorganisation. Prof. Dr. Sadok Hammami, Vorsitzender der Ethikkommission des Presserats in Tunesien, gab einen Überblick über die bisher erreichten positiven Entwicklungen der im Jahr 2020 neu gegründeten Selbstregulierungseinrichtung sowie über die Herausforderungen, denen sich der Presserat derzeit gegenübersieht.

Zu den positiven Entwicklungen gehört unter anderem die erfolgreiche Etablierung im Jahr 2020 durch die Gründer des Presserats, den Medienverlegerverband FDJ, die Journalistengewerkschaft SNJT und die Tunesische Liga für Menschenrechte LTDH. Prof. Dr. Sadok Hammami hob hervor, dass in dieser kurzen Zeit die Statuten entwickelt wurden, der Presserat offiziell in Tunesien als Verein registriert worden ist und drei Beschwerdekommissionen eingerichtet wurden. Der Rat veröffentlicht seine Entscheidungen zu den eingehenden Beschwerden auf seiner Website sowie seiner Facebook-Seite.

Als Herausforderungen größerer Art wurden die fehlende Finanzierung einer Position als Geschäftsführung, die fehlende Finanzierung des Rates durch die Mitglieder selbst sowie die fehlende gesetzliche Handhabung zur Förderung des Presserates durch max. 50% aus parlamentarischen Mitteln (die Gesetzesvorlage zur Finanzierung des Rates konnte nicht umgesetzt werden, da das Parlament 2021 aufgelöst worden ist) benannt. Die Mitglieder des Presserates sind im Moment ehrenamtlich tätig, neben ihren Berufstätigkeiten. Die sehr schwierige Rolle des Complaint Officers, die im Normalfall eine Stelle zu 100% in den Sekretariatsstrukturen eines ständigen Presserates umfassen sollte, ist ebenfalls derzeit nicht entlohnt.

Durch die 2020 bereits angekündigte Gesetzesvorlage zur Finanzierung des Pressrates aus staatlichen Mitteln, gab es keine Unterstützung seitens der internationalen Gebergemeinschaft, um den Presserat auch eine effektive physische Existenz zu geben. Es fehlen Büroräume und das Personal für ein Sekretariat, welches eine Anlaufadresse für eingehende Beschwerden sein sollte. Die Minimumstruktur sieht eine Geschäftsführung (1 Person), Sekretariatspersonal (1 Person), Complaint Officer (1 Person) sowie Buchhaltungspersonal (1 Person) vor. Der Presserat in Tunesien ist eine Organisation, die erst neu entstanden ist, um jedoch effektiv und einflussreich zu funktionieren, sollten die Mindestanforderungen erfüllt sein. Lang etablierte Presseräte wie der belgische oder deutsche Presserat verfügen über signifikante Mitgliedsbeiträge, aber auch über Gelder, die aus parlamentarischen Mitteln stammen. Wichtig hierbei ist die Unabhängigkeitsklausel, dass trotz Unterstützung aus staatlichen Mitteln, die Regierungen keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Rates ausüben dürfen. In diesem Zusammenhang ist es jedoch auch wichtig, dass entsprechende Advocacy kontinuierlich seitens der Mitglieder des Presserates betrieben wird. Wichtig ist hierbei ebenfalls zu benennen, dass seine Unabhängigkeit seitens der internationalen Gebergemeinschaft respektiert und eine komplette Abhängigkeit von internationalen Fördergeldern vermieden werden sollte. Dies ist ein Balanceakt, denn unabdingbar dabei ist, dass die Projektaktivitäten des Rates als langfristige und stabile Initiative zur finanziellen Eigenständigkeit künftig auch mit der Unterstützung internationaler Geber im Rahmen eines gesunden Anteilmodells seiner Finanzierung gefördert werden sollten. Eine entsprechende Strategie des Presserates für aktuelle Projektaktivitäten, langfristige Finanzierung aus eigenen Mitteln und Akzeptanz in den Medien wie auch in der Gesellschaft sollten hierbei im Vordergrund stehen.

Als weitere Herausforderung wurde unter anderem benannt, dass die Tätigkeit des Presserates in der Öffentlichkeit nicht sehr bekannt ist und dass künftige Aktivitäten entwickelt werden müssen, um der Öffentlichkeit in Tunesien ihr Recht auf ethisch-korrekte, unvoreingenommene und zeitlich nahe Information durch die Medien bewusst zu machen. Zu diesem Zweck ist eine gute Zusammenarbeit und eine genehmigte Projektfinanzierung durch verschiedene Geber unbedingt erforderlich. Atidel Mejbri die Präsidentin des Presserates sieht in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit, Forschungsaktivitäten zum allgemeinen Status der Medienfreiheit, zur angewandten Medienethik in professionellen Medien und zur angewandten Medienverantwortung in Tunesien zu entwickeln.

Die Mitglieder des Presserats in Tunesien erläuterten die schwierige finanzielle Lage, die nur durch die Auflösung des Parlaments und die Nichtverabschiedung des neuen Mediengesetzes, das die finanzielle Unterstützung des Rates durch den Staat regeln sollte, entstanden ist. Während dies derzeit nicht zu lösen ist, wird es für den Presserat von größtem Interesse sein, verantwortungsvolle internationale Partner zu finden, um die Lücke zu schließen. Im Rahmen des Workshops betonte die Richterin Anware Mnasri, Vorsitzende der Beschwerdekommission des Presserats in Tunesien, die unbedingte Notwendigkeit künftiger Schulungen für Richter, um das Schlichtungsverfahren des Presserats sowie dessen Arbeitsrahmen kennen zu lernen.

Der 2-tägige Workshop “Fostering Media Self-Regulation in Tunisia” fand vom 10.-11. Dezember 2022 in Sidi Bou Said, Tunesien für insgesamt 10 Mitglieder des tunesischen Presserates als Coaching statt. Das Erich-Brost-Institut für Internationalen Journalismus organisierte die Veranstaltung in Kooperation mit MENA Media Monitoring (Tunesien). Der Presserat in Tunesien nahm mit insgesamt zehn Mitgliedern, Vorstandsvertretern sowie Vertretern der Beschwerdekommission an der Veranstaltung teil und beteiligte sich aktiv an der Entwicklung künftiger Strategien hinsichtlich anstehender Aktivitäten, Finanzierungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur finanziellen Eigenständigkeit. Der Workshop-Bericht und weitere Empfehlungen können unter dem Link  eingesehen werden.

Bildquelle: Alice Pesavento, 2022

Referenzen:

Fengler, S., Kurkowski I., Lengauer M. (2021). “Media Accountability in Tunisia”. In: MEDIA ACCOUNTABILITY IN THE MENA REGION. Pilot Study. Erich Brost Institute for International Journalism, TU Dortmund University.

Hizaoui, A. (2016, May 26). After the Arab Spring: Two (different) press councils. European Journalism Observatory. Retrieved on January 13, 2021.

Holleis, J., & Guizani, T. (2022, September 20). Tunesien in der Dauerkrise: Hohe Lebensmittelpreise, verschärfte Medienkontrolle. Deutsche Welle. Retrieved on December 27,2022.

Reporters Without Borders (RSF, 2022). World Press Freedom Index 2022. Retrieved on 27.12.2022:

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