Millionen-Hilfe für freundliche Nachrichtenmedien?

9. Juni 2020 • Aktuelle Beiträge, Medienpolitik • von

Eine kritische Stellungnahme zur Corona-Medienförderung in Österreich. 

Die Covid-19-Pandemie ist nicht nur ein Test für medizinische, politische und soziale Systeme auf der ganzen Welt, sondern auch für öffentliche Kommunikation und insbesondere für den digitalen Journalismus.

Klar ist: Medien leisten mit ihrer Berichterstattung zu Covid-19 bzw. den damit verbundenen staatlichen und behördlichen Maßnahmen einen entscheidenden Beitrag im Dienst der Allgemeinheit. Medien übernehmen in der Krise eine Rolle, die ihnen sonst fremd ist: Sie werden zu Lautsprechern der Regierungen und Experten. Das macht den öffentlichen Rundfunk „systemrelevant“. ARD und ZDF in Deutschland, der ORF in Österreich und die SRG in der Schweiz sind ein Stück weit zum verlängerten Arm der Behörden geworden. Auch Private liefern kontinuierliche Berichterstattung über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der Corona-Krise, damit die Bürger über jene Informationen verfügen, welche sie für die politische Meinungs- und Willensbildung benötigen, ein Forum für politische und gesellschaftliche Debatten bieten, Kritik leisten und Kontrolle über die Regierenden ausüben, Vermittlungsfunktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite und Regierung, Parlament und Verwaltung auf der anderen Seite übernehmen, etc. Diese Leistungen können nur publizistische Medien mit gut ausgestatteten Redaktionen erbringen.

Die österreichische Bundesregierung wurde Anfang April aktiv und führte rasch eine „Corona-Sonder-Medienförderung“ ein. Sie versteht sich als Wirtschaftshilfe, eine Einmalhilfe zur „Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19 Krisensituation auf die Einnahmensituation im Bereich der Printmedien“. Sie wurde mit dem sogenannten 4. Covid-19-Gesetz (BGBl. I Nr. 24/2020) als außerordentliche Fördermaßnahme für Medieninhaber von Zeitungen, Magazinen und privatem Rundfunk geschaffen.

Aber ist sie auch ein effektives Instrument, um die wohlsinnend gemeinten Eingriffsprinzipien der Bereicherung des medialen Diskurses in der Krise zu erfüllen? Zeigt das Sondergesetz nicht einmal mehr zentrale Schwachstellen der österreichischen Medienförderung insgesamt auf? Werden bewusst nur reichweitenstarke Boulevardmedien (Krone, Heute, Österreich) finanziell unterstützt und würden Qualitätsmedien wie Standard (450.000 € Sonderförderung), Presse (450.000 € Sonderförderung) und Profil (104.000 €) dadurch systematisch benachteiligt? Oder ist es gar noch schlimmer geworden? Werden regierungsfreundliche Medien in der Förderung begünstigt? Ist staatliche Politik für den gesellschaftlichen Kommunikationssektor daher nicht vielmehr in einer fundamentalen Sinnkrise, für die eine Kombination aus Klientelpolitik und medienethischer Verantwortungslosigkeit zeugt?

Was ist passiert?

Dass medienpolitische Vorstöße zur sehnlichst erwarteten Reform der Medienförderung für Qualitätsmedien in Österreich bisher nur rhetorischen Charakter besaßen, ist hinlänglich bekannt. Kritik an den Schwächen des existenten Systems durch Schaffung eines Regelwerkes zu entkräften, das über direkte Förderungen strukturelle Ungleichgewichte des Marktes durch objektiv nachprüfbare und automatisch anwendbare Regeln korrigiert, ist in den vergangenen Legislaturperioden jedenfalls nicht gelungen. Nun ist also am 3.4.2020 im Parlament mit der Mehrheit der türkis-grünen Regierungskoalition (und der Zustimmung der SPÖ) die Bevorzugung der Boulevardmedien beschlossen worden. Zunächst ist eine finanzielle Unterstützung für Tageszeitungen mit einem einmaligen Betrag von 3,25 Euro pro Exemplar der anhand des Jahres 2019 ermittelten durchschnittlichen Druckauflage vorgesehen (§ 12b PresseFG 2004 idgF).

Ein erster Fehltritt zum Gesetz hatte für Tageszeitungen (Kauf- und Gratiszeitung) eine Sonderförderung für gedruckte Exemplare vorgesehen – was die höchsten Subventionen für Krone sowie Österreich und Heute bedeutet hätte. Nach Kritik anderer Medien, der liberalen Partei NEOS, der Journalistengewerkschaft, Reporter ohne Grenzen und auf Drängen der Grünen wurde die Förderung geändert – von ursprünglich 4,00 Euro pro Exemplar der Druckauflage auf Basis von Daten des Jahres 2019. auf o.a. 3,25 Euro. So wie Gastronomie, Hotellerie und Handel durch Schließungen gerade Komplettverluste einfahren, sieht sich auch die Medienbranche durch die politischen Konsequenzen der Covid-19 Pandemie schwer betroffen. Den Tageszeitungen, Anzeigenblättern und Stadtmagazinen brechen in der Corona-Krise die Erlöse im Anzeigengeschäft weg. Einige Titel kämpfen bereits ums Überleben.

Durch die Covid-19-Krise sind diese Werbeeinnahmen bei Österreichs Printmedien bereits im März 2020 um durchschnittlich 70% zurückgegangen, wie der Branchenverband von Tageszeitungen, Wochenzeitungen und Magazinen VÖZ (Verband Österreichischer Zeitungen) in einer vom 20.4.2020 Aussendung meinte. Diese Einnahmen fehlen, um journalistische Arbeit zu refinanzieren. Neu hinzu kommt auch eine Sonder-Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen: Die Vertriebsförderung laut Presseförderung (bis zu rund 200.000 Euro im Jahr pro Tageszeitung, bis zu rund 88.000 für Wochentitel) wird einmalig um das Eineinhalbfache erhöht. Die Vertriebsförderung wird nur an Kauftitel ausgeschüttet.

Auch die Privatrundfunkförderung ist großzügig aufgestockt worden. Der RTR-GmbH werden im Jahr 2020 zusätzlich weitere 15 Millionen Euro von den Einnahmen aus den Gebühren gemäß § 3 Abs. 1 RGG überwiesen. Das Fördervolumen der Privatrundfunkförderung erhöht sich daher von  20 Millionen Euro auf 35 Millionen Euro. In Summe gehen als „Rettungspaket“ damit rund 32 Millionen Euro an österreichische Medienbetriebe. Neben den Tages- (12,1) und Wochenzeitungen (2,7) sind die kommerziellen TV-Privatsender die größten Profiteure der Sonderhilfe. Sie sollen 15 Millionen Corona-Sonderförderung bekommen. 2019 erhöhten ÖVP und FPÖ den Privatrundfunkfonds für sie von 15 auf 20 Millionen Euro jährlich. Die größten Förderungen gingen bei den jüngsten Antragsterminen an „ProSiebenSat1Puls4“ inklusive „ATV“ und an „Oe24TV“ von der Mediengruppe Österreich. Drei Millionen Sonderförderung pro Jahr bleiben den nichtkommerziellen Privatsendern wie „Okto“ und „Orange“. Die Werte hier sind gerundete Berechnungen aus beiden Förderungen für Tageszeitungen in Millionen.

In Summe förderte die Republik 2019 seine Tages- und Wochenzeitungen mit 8,9 Millionen Euro direkter Presseförderung. 3,2 Millionen gingen an nicht marktführende, kleinere Titel – das sind Standard, Presse in Wien, Neues Volksblatt in Oberösterreich und Neue Vorarlberger Tageszeitung in Vorarlberg. 3,8 Millionen Euro werden im Regelfall jährlich an tägliche wie wöchentliche Kaufzeitungen ausgeschüttet und nun eben mit einmaligen Corona-Millionen aufgestockt. Vom Boulevardriesen und Reichweitenkönig Kronen Zeitung (zusätzlich 2,72 Mio. € Sonderförderung) über regionale Wochenkleinzeitungen wie der Murtaler Zeitung (ca. 12.000 € Sonderförderung) bis zur Wochenzeitung mit deutschnationaler Ausrichtung (Zur Zeit mit ca. 67.000 € Sonderförderung).

Zentrale Kritiken

Die Debatten zu Medienförderung werden kontrovers geführt. Die angebotenen Systeme werden von Kritikern als ineffizient, unfair und wenig innovativ zurückgewiesen.

Dies liegt zunächst an einem grundsätzlichen Dilemma des staatlichen Eingriffs: Er steht vor der heiklen Aufgabe, als Fördergeber die Produktion und den Konsum eines qualitativ anspruchsvollen redaktionellen Angebots gerade auch von traditionellen publizistischen Massenmedieninhalten zu unterstützen, gefährdet durch solcherart Eingriffe aber die publizistische Unabhängigkeit der für diese tätigen Journalisten und ihrer Medieninhaber. Und es gilt immer noch eine Reihe von weiteren Argumenten für und wider staatliches Eingreifen auf Medienmärkten abzuwägen. Fragen nach der ökonomischen, publizistischen sowie der demokratietheoretischen Legitimation dieses Markteingriffs werden dabei gerne vermischt. Nikolaus Forgó, Andy Kaltenbrunner und Daniela Kraus haben zuletzt befunden, dass die „Corona-Sonderförderung“ in Österreich gerade solche Medien bestraft, die in letzter Zeit auf Innovation und Digitalisierung gesetzt haben. In der Tat hat man im Sondergesetz auf digitale Online-Medien vergessen.

Die Kritiken an der aktuellen „Corona-Medienförderung“ sind allerdings noch viel weitreichender. Sie zeigen einmal mehr auf, woran das „System“ der Medienförderung in Österreich insgesamt krankt. Da sind zum einen Diskussionen über das Vergabekriterium der Druckauflage. Wie VÖZ-Präsident Mair meinte, sind zahlreiche Wochenzeitungen und Magazine zwar in der Vertriebsförderung, allerdings nicht bei der Druckauflagenförderung berücksichtigt. Und weiter: „Sehr kritisch sehe ich die überproportionale Unterstützung für Zeitungen, die auf Grund ihres Vertriebsmodells Zeitungen und Magazine den Haushalten nicht persönlich zustellen, und zudem auch die allgemeingültigen Kollektivverträge für Journalistinnen und Journalisten nicht anwenden. Auf Grund dieser Umstände entstehen bei Kaufzeitungen und -Magazinen wesentlich höhere Kosten. Bei künftigen Fördermaßnahmen muss auch verstärkt auf qualitative Merkmale Wert gelegt werden“, so Präsident Mair abschließend.

Des Weiteren ist eine grundsätzliche Kritik an staatlicher Förderung privatwirtschaftlicher Medienunternehmen, die keinen Public-Value publizieren, generell zu kritisieren. Manfred Knoche, Emeritus-Professor für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft mit besonderer Berücksichtigung der Medienökonomie an der Universität Salzburg, erkennt in diesem Zusammenhang einen prinzipiellen Legitimationswiderspruch zwischen einer ideologischen Inanspruchnahme von kapitalistischen „System“-Grundlagen wie Marktprinzip, freiem Unternehmertum, Staatsunabhängigkeit u.ä. durch privatwirtschaftliche („freie“) Medienunternehmen und ihrer Forderung nach staatlicher Subvention. Knoche erklärt trotz dessen Mediensonderförderung aufgrund der Corona-Krise als berechtigt, soweit eine Existenzbedrohung nachgewiesen wird. Für die Zukunft müsse aber gelten, dass freie Journalisten prioritär gefördert sein sollten, die aufgrund fehlender Aufträge real in Existenznot geraten sind.

Und nicht zuletzt trägt Medienförderung das Risiko von Staatsversagen in sich, wenn Eigennutz maximierende Politiker dem Gemeinwohl nur dienen, wenn sie sich daraus einen persönlichen Vorteil versprächen oder von starken Verbänden und Lobbying-Gruppen manipuliert würden. Ist Medienförderung tatsächlich „Korruption“, wie Armin Thurnher, Herausgeber der linksliberalen Wochenzeitung Falter (mit lediglich ca. 127.000 € bedacht) verbittert schreibt? „Wer einfach Geld an jene Medien verteilt, die am meisten publizistischen Druck ausüben und am meisten Publicity versprechen, erspart sich nicht nur die Frage, was wirklich fördernswert ist. Er setzt sich auch dem Verdacht aus, die jahrzehntelange korrupte Beziehung zwischen Medien und Politik einfach fortzuschreiben“. (DER FALTER, 3.4.2020)

Zumindest ein Punkt gilt in dieser Hinsicht als unumstritten: alle verdeckten Formen der Presseförderung durch Inserate von staatsnahen Institutionen und Regierungsstellen, sind unmittelbar einzustellen. Meinungskauf und Eigenwerbung von Politikerinnen und Politikern durch Inseratenkampagnen auf Staatskosten sind Verschwendung von Steuergeld.

Das Regierungsprogramm 2020 wollte Medienförderung und öffentliche Inserate noch überprüfen. Das Covid-19-Gesetz hat darauf verzichtet.

Von der guten Medienförderung

Das heißt, dass staatliche Aktivität auf dem Medienmarkt zunächst danach beurteilt werden muss, inwieweit die Maßnahmen geeignet sind, ökonomisch benachteiligte Medienunternehmen für den Wettbewerb zu stärken, um Konzentrationsprozesse, die den Wettbewerb einschränken, zu verhindern.

Zweitens ist mit Blick auf die publizistische Leistungsfähigkeit der Medienwirtschaft zu prüfen, ob staatliche Intervention dazu beiträgt, Vielfalt zu gewährleisten.

Schließlich muss drittens unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten danach gefragt werden, inwieweit gesellschaftspolitisch relevante metaökonomische Grundwerte (z. B. Freiheit, Wohlstand, Gerechtigkeit) mit einer aktiven Rolle des Staates und seiner Funktion als Bewahrer und Förderer dieser Grundwerte, mit medienpolitischen Zielen (Vielfaltförderung, Qualitätsförderung) vereinbar sind, ohne dass die Grundwerte einer wirtschaftsliberalen Marktordnung (Wirtschaftliche Freiheit, Gründung und Wirtschaftswachstum, Innovation) verletzt werden.

Der Wunsch nach einer „guten“ Medienförderung und eines darauf aufbauenden konklusiven Bewertungsmodells sind folgerichtig: Förderung von struktureller Nachhaltigkeit entlang obiger Prinzipien, Fairness der Allokationsmechanismen, umfassende Verantwortung gegenüber Stakeholdern, Transparenz in der Mittelbeschaffung, -allokation und -verwendung, Subventionskontrolle, Staatsferne, Innovationsfreundlichkeit der Instrumente und Treffsicherheit des Mitteleinsatzes. Auf mikropolitischer Ebene werden finanzielle Fördermittel an Antragsteller üblicherweise mit Auflagen hinsichtlich Inhaltes (gemessen am Anteil von Eigenleistungen, politisch, gesellschaftlich und kulturell relevanter Themen, etc.), Werbung (Beschränkung, nur während bestimmter Zeiten), Reichweite oder Organisationsform und Steuerung (nicht-gewinnorientiert, Transparenz etc.) verknüpft. Rechtsmittel aus der Zusage von Fördergelder entstehen in der Regel keine.

Die österreichische Medienpolitik steht einmal mehr vor großen Herausforderungen. Sie benötigt eine makroperspektivische Sichtweise über Markt- und Machtverhältnisse im digitalen Zeitalter. Nur so kann man sinnvoll darüber urteilen, welche Bedeutung staatliche Medienförderung als Garantie- und Anreizsystem für Demokratie, kulturelle Vielfalt und publizistische Innovation haben kann.

Staatliche Medienförderung erhielte durch evidenzbasierte Analyse und Bewertung bessere Entscheidungsgrundlagen auf Basis faktischer Überprüfungen von Wirtschaftlichkeits-, Vielfalts-, Qualitäts-, Transparenz- und Teilhabekriterien. Die Frage etwa, ob Gratisnachrichtenmedieninhalte gefördert werden sollen, ob die Anzahl der festangestellten Redakteure oder inhaltliche Qualität als Bewertungskriterium für Förderung obsiegen soll, und auch digitale Online-Medien gefördert werden sollen, bleiben damit weiterhin virulent.

Effektive Medienförderung muss sich dann eben an Erfolgskriterien messen lassen. Fehlende Regulierungseffektivität, Mangel an Evidenz zu nachhaltigen Wohlstandsverbesserungen der Marktteilnehmer, aber auch die durch den digitalen Medienwandel hervorgerufenen Veränderungen setzen jedenfalls die Legitimität der staatlich definierten Zielsysteme und eingesetzten Instrumente weiter unter Druck.

Ausblick

Was in Österreich insbesondere fehlt, ist eine medienpolitische Gesamtkonzeption, die eine Verteilung von Fördermitteln auf neue Medienangebote systemimmanent mitdenkt.

Staatliche Medienförderung wäre zunächst umfassend als Querschnittsmaterie zu konzipieren. Die historisch gewachsene, auch gesetzliche Trennung in Mediengattungen von Print und Rundfunk, ja gar in Presse- und Publizistikförderung, ist nicht mehr zeitgemäß in einer konvergenten, digitalen und globalisierten Medienwelt von heute. Und ebenso verlangen die Besonderheiten des österreichischen Medienmarkts einen grundlegend anderen, umfassenden Förderansatz.

Eine „gute Regierungsführung“ in dieser Sache ist allemal schwierig, aber eines ist klar: Es braucht eine gute Summe Geld, das effektiver und treffsicherer eingesetzt werden muss. Die Schlagworte sind bekannt: Medienvielfalt, Qualität, Transparenz, Treffsicherheit, Evaluation. Eine erste Korrektur dieser Fehlallokation läge darin, auf gesetzlicher Ebene faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, indem für steuerliche Gleichbehandlung der Werbegattungen in Bezug auf die Werbeabgabe gesorgt wird.

Die Reform der Presseförderung mit Qualitätsförderung statt Vertriebs- und Vielfaltsförderung wäre ein wesentlicher erster, aber sicher nicht der einzig notwendige Schritt. In der digitalen Medienwelt geht vor allem aber auch um Fragen der Ordnung des gesamten Medien-Ökosystems, um Rundfunkgebühren beziehungsweise Haushaltsabgaben, um die Ordnung des kommerziellen und nichtkommerziellen Bereichs, um Leistungsschutzrechte, „Media Literacy“, Standortpolitik, digitale Spaltung, also um eine ganze Reihe weiterer Politikfelder, die von Medienförderung betroffen sind. Der Reformdruck auf Medienförderung erhält jedenfalls vor dem Hintergrund der Entwicklungen von Digitalisierung und Medienkonvergenz neue Nahrung.

Aktuelle Tendenzen im Journalismus wie Twitter-Journalismus, Bürger-Journalismus, und Projekte des offenen Journalismus, also allgemein „nutzergenerierte Inhalte“ also verschiedene Arten von Inhalten, die in der Regel von einer Reihe unterschiedlicher Akteure in einer Online-Umgebung geschaffen und verbreitet werden, wären mögliche förderungswürdige Innovationsprojekte für Print, Fernsehen, und im Bereich der digitalen Konvergenzmedien. In Österreich gibt es eine Reihe von unabhängigen Initiativen, die für eine staatliche Förderung in Frage kommen.

Es ist zu empfehlen, dass öffentliche Fördergelder exklusiv an Inhalte gehen, die auch der Stärkung des öffentlichen Diskurses um demokratiepolitische relevante Themen dienen.

Aus- und Weiterbildung von Journalisten, auch technologisch, ist effektiver zu subventionieren.

Die gesetzliche Verankerung einer Gründungsförderung für z.B. innovative Wochenzeitungen, Magazine mit Qualitätsanspruch oder Online-Initiativen im „Public Interest“ wäre ratsam.

Medienförderung ist selbstverständlich auch Mediennutzungsförderung im öffentlichen Interesse.

Der langfristige Nutzen muss die kurzfristigen Maßnahmen leiten. Unsere Qualitätsmedien hängen existenziell von einem solchen Zukunftsplan in der Postwachstumsökonomie ab.

Bleibt nur zu hoffen, dass der Gesetzgeber sich endlich dazu durchringt, Strukturen zu schaffen, die nicht nur dem Anspruch nach eine möglichst hohe Informations- und Qualitätsvielfalt im Medienangebot sicherstellt. Was insbesondere fehlt, ist eine medienpolitische Gesamtkonzeption, die auch eine Verteilung von Fördermitteln auf neue Medienangebote mitdenkt.

 

Referenzen

DER FALTER (2020). Medienförderung als Korruption Seuchenkolumne. Nachrichten aus der Selbstisolation, https://cms.falter.at/blogs/athurnher/2020/04/03/medienfoerderung-als-korruption/?123

Eberwein, T. (2020). Österreich: Die Corona-Krise und die Medien. European Journalism Observatory. https://de.ejo-online.eu/qualitaet-ethik/oesterreich-die-corona-krise-und-die-medien

Kontrast (2020). Kurz nutzt die Corona-Krise, um die Medien an die Leine zu nehmen. https://kontrast.at/medienfoerderung-pressefoerderung-corona-oesterreich/

Murschetz, P. C. (2020). State Aid for Independent News Journalism in the Public Interest? A Critical Debate of Government Funding Models and Principles, the Market Failure Paradigm, and Policy Efficacy. Digital Journalism https://doi.org/10.1080/21670811.2020.1732227

Murschetz, P. C. (2018). State Aid for Journalism: A Highly Contested Terrain. European Journalism Observatory. https://en.ejo.ch/media-politics/state-aid-for-journalism-a-highly-contested-terrain

 

Dieser Beitrag stellt eine leicht überarbeitete Version eines Debattenbeitrags für die Rechercheplattform Addendum vom 11. Mai 2020 dar. 

 

Bildquelle: pixabay.com

 

 

 

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