Informanten und Intriganten

19. August 2014 • Qualität & Ethik • von

Der Quellenschutz ist den Medien heilig. Doch er schützt Ehrenmänner genauso wie dunkle Figuren.

Nehmen wir an, ein Journalist kennt den Täter in einem schweren Fall von Entführung, Erpressung, Körperverletzung oder Betrug. Die Polizei kennt den Täter nicht.

Was tut nun der Journalist? Er schweigt. Er beruft sich auf den Quellenschutz.

Journalisten haben gegenüber dem Rest der Bevölkerung ein außergewöhnliches Privileg. Auch wenn sie die Beteiligten eines Verbrechens kennen, dürfen sie gegenüber den Behörden das Zeugnis verweigern. Es greift der Quellenschutz.

Nur bei Kapitalverbrechen wie Mord, Vergewaltigung, Terrorismus und professionellem Drogenhandel sind auch Journalisten zur Aussage verpflichtet.

In der Affäre Hildebrand geht es nicht um Kapitalverbrechen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf darum die beschlagnahmte Korrespondenz zwischen Christoph Blocher und einem Weltwoche-Journalisten nicht auswerten. Es gilt hier der Quellenschutz, entschied letzte Woche das Bundesgericht.

Die Medienbranche verteidigt ihr Privileg des Quellenschutzes stets vehement. Sie argumentiert gern auf hehrem staatspolitischem Niveau. Die Medien könnten ihre Funktion als Wächter der Demokratie nur ausüben, wenn es für ihre Informanten den Schutz der Anonymität gebe. Keine transparente Gesellschaft also ohne ihre anonymen Denunzianten.

Das Wort „Denunzianten“ ist bewusst gewählt. Denn natürlich bewegen sich im Dunkelraum des Quellenschutzes allerlei dubiose Gestalten. Es geht ihnen nicht um die Vervollkommnung der Demokratie, sondern um niedere, persönliche Motive. Sie spielen den Medien Informationen zu, weil sie von Neid, Eifersucht und Arglist gegenüber Vorgesetzten und Amtsträgern getrieben sind.

Indem sie Interna ausplaudern, machen sie sich zwar strafbar. Sie verstossen gegen das Amtsgeheimnis. Das muss sie nicht kümmern, weil der Quellenschutz sie absichert. Die große Mehrheit der Informanten sind Intriganten.

Die Intriganten spielen dann der „Rundschau“ einen internen Bericht zur Luzerner Polizeiaffäre zu. Sie beliefern den Bund mit Interna aus der Strafanstalt Thorberg. Sie versorgen das Bündner Tagblatt mit vertraulichen Papieren zum Verkauf der Therme Vals. Sie beliefern die Schweiz am Sonntag und den Sonntagsblick mit Dokumenten zum Fall „Carlos“.

Die Intriganten sind für die Medienbranche unverzichtbar. Sie sind der Treibstoff der Enthüllungsindustrie.

Nur manchmal hilft auch der Quellenschutz nicht weiter. Die intrigante Professorin Iris Ritzmann etwa, die dem Tages-Anzeiger den Fall Christoph Mörgeli zutrug, wurde angeklagt. Sie war zu blöd, den eigenen E-Mail-Verkehr zu löschen.

Nicht weiter hilft der Quellenschutz auch dort, wo das Gesetz überdehnt wird. Die Basler Zeitung etwa druckte eine Reportage über einen Cannabishändler, der freimütig über sein Geschäft und seine Kunden plauderte. Das fand nun selbst das Bundesgericht nicht mehr lustig. Es verurteilte das Blatt dazu, den Namen des Dealers zu nennen.

„Bundesrichter entschieden gegen die Medienfreiheit“, empörte sich prompt der Tages-Anzeiger.

Nur einer Minderheit der Informanten geht es rein um die Sache. Sie wenden sich an die Medien, weil sie echte Mißstände beseitigen wollen. Ein neues Beispiel ist der Korruptionsfall im Seco, den der Tages-Anzeiger publik machte. Ein historischer Fall sind Margrit Zopfi und Esther Wyler, die in der Weltwoche die Praktiken im Zürcher Sozialamt aufdeckten.

Weil auch die Medien wissen, dass nur wenige ihrer Informanten ausschliesslich lautere Interessen verfolgen, haben sie für diese Gruppe einen Ehrentitel eingeführt. Sie nennen sie Whistleblower.

Erstveröffentlichung: Die Weltwoche vom 14. August 2014

Bildquelle: PDPics / Pixabay.com

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