Social-Media-Plattformen müssen verstärkt in die Verantwortung genommen und Teil einer medienpolitischen „Digital Agenda“ werden.
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist und war immer die zentrale Grundlage westlicher Demokratien. Ohne Meinungsfreiheit, ohne unabhängigen und kritischen Journalismus hat die Demokratie keine Chance, wie die Türkei, Russland oder auch Ungarn zeigen.
In den letzten Jahrzehnten hat die Kommunikationspolitik diese Meinungs- und Medienfreiheit zu Recht sehr stark forciert. Der Nationalsozialismus hat gezeigt, wohin ein „Zuwenig“ an Meinungsfreiheit führen kann – nämlich zu einer gefährlichen Gleichschaltung des öffentlichen Diskurses. Insofern ist die Meinungs- und Medienfreiheit in ihrer liberalsten Variante innerhalb der letzten Jahrzehnte zu einem der Eckpfeiler unserer politischen Systeme geworden.
Dabei hat sie durchaus einige Errungenschaften aufzuweisen: die Privatisierung des Rundfunks und der damit verbundene Abschied von der Vormachtstellung einer politisierten öffentlich-rechtlichen Institution. Oder auch die digitale Netzpolitik, die verstärkt Zugang und Netzneutralität forcierte und damit Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung erhöhte. Jeder kann mittlerweile ohne Einschränkungen am öffentlichen Diskurs teilhaben, womit im Ergebnis die öffentliche Kommunikation vielfältiger ist.
Krise der digitalen öffentlichen Kommunikation
Allerdings weist das digitale Kommunikationssystem auch einige unübersehbare Defizite auf. Medien befinden sich in einer Finanzierungskrise. Die Gratiskultur im Journalismus, die suggeriert, dass Journalismus nichts kosten muss, mindert seine finanzielle Grundlage. Nachrichten und Informationen werden, wie der Reuters Digital News Report gezeigt hat, zunehmend über soziale Medien abgerufen. Diese Plattformen ziehen jedoch gleichzeitig Werbeeinnahmen von den traditionellen Medien ab. Die Folgen dieser Entwicklung sind vielfältig: Einerseits steigt die Medienkonzentration, wie die jüngste Schließung des Wirtschaftsblatts und die geplante (und derzeit durch die Medienbehörde geprüfte) Übernahme des Rundfunksenders ATV durch ProSieben gezeigt hat.
Andererseits werden die Onlineaktivitäten des öffentlichen Rundfunks beschränkt, um die privat-kommerziellen Anbieter zu schützen (siehe dazu die hartnäckige öffentliche Diskussion um die Facebook-Nutzung des ORF). Darüber hinaus verschieben sich demokratiebasierte Qualitätsstandards der öffentlichen Kommunikation, wie eine aktuelle Studie des Instituts für vergleichende Medien- und Kommunikationswissenschaft der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Universität Klagenfurt im Auftrag der RTR GmbH gezeigt hat.
Diese Erosion traditioneller Geschäfts- und Kommunikationsmodelle und die Legitimationskrise des öffentlichen Rundfunks haben weitreichende inhaltliche Folgen: Qualitätsvoller Journalismus leidet unter zu wenig Personal und hohem Aktualitätsdruck. Immer mehr muss in immer kürzerer Zeit produziert werden, Inhalte werden kommerzialisierter und personalisierter. Die Folge ist eine Ausdünnung des öffentlichen Diskurses.
Fortsetzung in der digitalen Sphäre
In der digitalen Sphäre setzen sich diese Probleme in Formen der künstlichen Intelligenz fort, indem Aussagen und Texte durch das Netz geistern, die gar nicht von Menschenhand gemacht sind. Unser Verhalten wird durch intransparente und ethisch fragwürdige Praktiken wie „Nudging“ manipuliert. Informationen und Nachrichten werden durch Algorithmen selektiert und damit unsere eigenen Filter-Bubbles geschaffen. Die Teilhabe der User in Form von Online-Kommentaren oder Social-Media-Postings muss nicht, kann aber zu einer Qualitätsverschlechterung der öffentlichen Kommunikation führen, was wiederum medienethische Probleme hervorrufen kann. Hatespeech und Fake News sind weitere Phänomene, die durch die neuen Medien einen Aufschwung erfahren. Gleichzeitig sind öffentlich-rechtliche Medien jedoch aufgrund von rechtlichen Beschränkungen nicht in der Lage, online einen Ausgleich für diese Defizite zu bieten.
Die Konsequenz dieser Entwicklungen ist die zunehmende Verletzung der Rechte anderer. Systematische Datensammlungen durch Behörden und Konzerne beeinträchtigen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz. Durch die wahllose Verwendung fremder geistiger Inhalte, beispielsweise auch in digitalen Archiven, werden Urheberrechte verletzt. Unreflektierte User-Postings verletzen die Ehre anderer Personen und können potenziell deren Ruf schädigen. Die unweigerliche Frage, die sich dadurch aufdrängt, ist: Haben wir ein „Zuviel“ an Meinungsfreiheit?
Unterschiedliche Perspektiven
Die Antwort auf diese Frage fällt deshalb differenziert aus, weil die Meinungsfreiheit vielfältig ist und verschiedene Facetten aufweist: Zunächst kann sie unterschiedliche Adressaten haben. Hier geht es um die Frage, wer frei kommunizieren darf – einzelne Individuen oder Organisationen, möglicherweise sogar der Staat, oder eher die Bevölkerung? Steht die individuelle Meinungsfreiheit einer Person oder einer Organisation im Mittelpunkt, spricht man von subjektiver Meinungsfreiheit. Daneben existiert aber auch ein kollektives Recht der Bevölkerung auf Information und Meinungsbildung – die objektive Meinungsfreiheit. Dieses Verständnis wurde vom deutschen Bundesverfassungsgericht geprägt, das die Meinungsfreiheit als „dienende Freiheit“ qualifiziert hat.
Die zweite Dimension bezieht sich auf die Frage, wie die Meinungsfreiheit gesichert werden soll – durch den Staat, den Markt oder Selbstregulierungsinstanzen. Sie verweist auf die Unterscheidung zwischen positiver Meinungsfreiheit, die eine stärkere Regulierung durch den Staat zulässt, und einer negativen Auffassung, die das Grundrecht primär als Abwehrrecht gegen den Staat sieht.
Die letzte Dimension bezieht sich auf die Interessen, von denen öffentliche Kommunikation unabhängig sein soll (Meinungsfreiheit „von wem“). Klassische marktgetriebene Auffassungen von Meinungsfreiheit verweisen auf die Unabhängigkeit der Medien von politischen Interessen, vergessen dabei aber oft auf die ökonomischen. Umgekehrt verweist die demokratiezentrierte Perspektive darauf, dass es auch und vor allem ökonomische Interessen sind, die die Meinungsfreiheit bedrohen können.
Diese Unterscheidungen verdeutlichen, dass wir nicht primär ein „Zuviel an Meinungsfreiheit“ haben, sondern vielmehr, dass derzeit subjektive, negative und marktgetriebene Auffassungen der Meinungsfreiheit die Kommunikationspolitik dominieren.
Was tun mit der Meinungsfreiheit?
Die kommunikationspolitischen Implikationen dieser Feststellung sind dreierlei. Zunächst könnte die strikte Regulierung öffentlich-rechtlicher Medien auf Online-Plattformen überdacht werden. Dies betrifft insbesondere die Verweildauer von Inhalten und die Nutzung von sozialen Medien. So hat beispielsweise der ORF erst im Februar ein neues Angebotskonzept in Bezug auf seine Youtube-Pläne veröffentlicht, das von der Medienbehörde überprüft wird. Da hier der Markt nicht ausreichend gesellschaftlich wertvolle Inhalte produziert, muss es öffentlich-rechtlichen Anbietern möglich sein, auf diesen Plattformen junge Nutzer zu erreichen.
Zweitens sollte darüber nachgedacht werden, wie die Finanzierung von Qualitätsjournalismus langfristig gesichert werden kann. Dabei könnte auch im Zuge der aktuellen Reformdebatte die ewige Furcht vor (an Qualitätskriterien gebundener) öffentlicher Förderung überdacht werden, denn objektive Meinungsfreiheit sieht ein staatliches Investment in die Medien nicht als Nach-, sondern als Vorteil. Steht der Förderung eine adäquate Gegenleistung in Form von demokratieförderndem Journalismus entgegen, kann sie die (objektive) Meinungsfreiheit sogar bereichern. Gleichzeitig schließt diese Sichtweise aber auch die Förderung der Gratispresse aus.
Drittens müssen Social-Media-Plattformen verstärkt in die Verantwortung genommen und Teil einer medienpolitischen „Digital Agenda“ werden. Datenschutz und Medienkompetenz könnten hier zentrale Eckpunkte sein. Die heimische Politik vermied es bislang mit dem Verweis auf die Regulierungsunmöglichkeit, Facebook oder Google den Fehdehandschuh hinzuwerfen. Dass es mit etwas Mut durchaus Möglichkeiten für eine Regulierung globaler Plattformen gibt, hat die Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage in Deutschland gezeigt.
Eine differenziertere Betrachtungsweise der Meinungsfreiheit, dieser zentralen Kernressource westlicher Demokratien, erscheint in jedem Fall notwendig, um die Qualität der digitalen öffentlichen Kommunikation langfristig zu sichern. Die klassische Meinungsfreiheit ist in der digitalen Sphäre sicher nicht obsolet – sie muss nur anders interpretiert werden.
Erstveröffentlichung: derstandard.at vom 8. März 2017
Bildquelle: pixabay.com
Schlagwörter:Algorithmen, Digital Agenda, Fake News, Finanzierung, Hatespeech, Meinungsfreiheit, Nudging, öffentliche Förderung, Soziale Medien