Anschläge gegen das Publikum

12. Februar 2013 • Digitales, Ressorts • von

Heute beginnen wir mit einer journalistischen Quizfrage. Aber Vorsicht, es handelt sich um eine komplexe journalistische Quizfrage.

Die Frage lautet: Wie viele Anschläge braucht es, um über den neusten Konflikt zwischen Syrien und Israel zu berichten?

Mit „Anschläge“ sind hier Anschläge auf der Tastatur des Computers gemeint.

Braucht es zur Information über den neusten Konflikt zwischen Syrien und Israel 2000 Anschläge, braucht es 1000 Anschläge, oder braucht es nur 600 Anschläge?

Damit Sie sich vorstellen können, wie viel 600 Anschläge sind, können Sie diesen Artikel als Maßstab nehmen. Genau – genau jetzt –sind in diesem Lauftext  die 600 Anschläge erreicht.

Über die Frage der Zeilenlänge tobt ein ­ebenso erbitterter wie grotesker Streit zwischen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und den Zeitungsverlegern. Es geht darum, was dem Staatssender künftig im Internet erlaubt ist und was nicht. Dazu braucht es eine Ergänzung der SRG-Kon­zession.

Die Verleger wollen dem staatlichen Radio und TV auf deren Websites keine Berichterstattung erlauben, die länger als 600 Anschläge ist. Achtzig Prozent der 600 Zeichen müssen ­zudem einen Bezug zu einer SRG-Sendung ­haben. Die 600 Zeichen dürfen erst dreißig Minuten vor Sendebeginn online ­geschaltet werden. Die 600 Zeichen müssen natürlich von einer Art Medienpolizei überwacht werden.

Interessant daran ist, was für ein abwegiges Verständnis von Journalismus die Zeitungsverleger haben. Für sie ist Journalismus eine kartellistisch geregelte Buchstabenproduk­tion mit gesetzlich vorgeschriebenen Abfüllmengen und Verfalldaten.

Für einmal schlagen wir uns darum voll auf die Seite der SRG. Wir schlagen uns nicht nur auf die Seite von SRG-Präsident Raymond ­Loretan, der diese Ideen höflich als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet. Wir schlagen uns primär auf die Seite des Journalismus.

Auch bei der SRG arbeiten Journalisten, die wie viele seriöse Journalisten die Öffentlichkeit und ihre Informationspflicht ernst nehmen. Es ist hanebüchen, von einem anstän­digen Journalisten zu verlangen, dass er – von Fukushima bis Bankenkrise – nach 599 ­Anschlägen den verfrühten und verkürzten Schlusspunkt setzt. Es wäre Publikumsver­arschung.

Es ist klar, warum die Verleger diese Ab­surdität wollen. Sie wollen ein Konkurrenzverbot für die SRG. Ein Konkurrenzverbot will man immer dann, wenn man im Wettbewerb ­verliert.

Die Verleger verlieren jedoch nicht nur, weil die SRG über Gebührengelder verfügt. Sie verlieren, weil sie es selber nicht können und mangels Publikum darum nicht an die Werbegelder herankommen, die im Netz konkurrenzlos zu holen wären. Der SRG ist Onlinewerbung verboten.

Es gibt in der Schweiz nur zwei Medien­häuser, die im Netz journalistisch attraktive News­portale anbieten. Das sind Tamedia und Ringier. Alle anderen liefern Durchschnitts- und Ausschussware.

Dem Präsidenten der Zeitungsverleger beispielsweise gehört die Zeitung Südostschweiz mit ihrem Onlineauftritt. Sie ist artentypisch für Regionalblätter. Gnadenlos wird die Site mit billigen Agenturmeldungen, Presse­mitteilungen und PR abgefüllt. Damit ein ­größeres Publikum diesen Käse liest, müsste der ­Verlegerpräsident nicht nur die Websites der SRG verbieten, sondern auch alle anderen Websites dieses Planeten.

Was versuchen letztlich unsere Zeitungs­verleger? Sie versuchen, Journalismus staatlich zu reglementieren.

„Wenn ihr das wirklich wollt“, müssen wir ihnen sagen, „dann wandert doch nach Kuba aus. Syrien wäre auch nicht schlecht.“

Erstveröffentlichung: Weltwoche vom 6. Februar 2013

Bildquelle: BirgitH  / pixelio.de

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