Medienregulierung: Ideal und Wirklichkeit

15. März 2013 • Medienpolitik, Qualität & Ethik • von

Sind Regulierungsorgane der Medien, die unabhängig von der Regierung agieren, öffentlich tagen und Rechenschaft ablegen, das Publikum mit einbeziehen und sich auf medienethische Normen stützen, nur ein hehres Ideal? Marlis Prinzing (Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation Köln) und Roger Blum (Universität Bern) zeigen jedenfalls in einer Studie, dass die Wirklichkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz ganz anders aussieht.

So tagen in den drei Ländern Presseräte und die meisten Rundfunk- und Publikumsräte nicht öffentlich. Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation ist nicht regierungsabhängig. Presseräte in Deutschland und Österreich und die Rundfunk-Beschwerdeinstanz in der Schweiz können Fälle nicht selbst aufgreifen, zudem wissen viele Bürger in Deutschland und Österreich gar nicht, auf welchen Wegen sie sich über Rundfunkmedien beschweren können.

Um zu erfahren, wie die Verantwortlichen für Medienregulierung aus Deutschland, Österreich und der Schweiz selbst zu den normativen Idealen stehen, haben Prinzing und Blum Ombudsleute, Presserats- und Rundfunkratsmitglieder sowie Mitglieder freiwilliger Selbstkontrollen der drei Länder online befragt.

Die Medienwissenschaftler haben den Befragten Aussagen vorgelegt, die sich am Ideal der Medienregulierung orientieren – insgesamt 30 Statements zu den fünf Institutionen Leserbeirat, Rundfunkrat, Ombudsstelle, Presserat und Regulierungsbehörde/Rundfunk-Beschwerdeinstanz. Sie konnten ihre Antwort auf einer sechsstufigen Skala von „überhaupt nicht einverstanden“ bis „vollkommen einverstanden“ auswählen. Unter den Aussagen waren auch einige Kernforderungen des EU-Expertenberichts zur Medienpluralität und Medienfreiheit in Europa.

Der Fragebogen war an 423 Medienregulierungsvertreter adressiert; bislang haben 102 den Fragebogen beantwortet – 50 aus Deutschland, 37 aus der Schweiz und 15 aus Österreich.

Die Befragten plädieren größtenteils dafür, dass die Medienkontrolle unabhängiger von der Regierung und näher an den Bürgern agieren sollte, sprechen sich aber eher dagegen aus, öffentlich zu tagen.

Die Schweizer Befragten sind am ehesten dafür, dass in Presseräten auch Publikumsvertreter sitzen sollen; 89,2 Prozent stimmen der Aussage eindeutig oder eher zu. Von den befragten deutschen Medienregulierungsvertretern sind etwa zwei Drittel dieser Ansicht, während von den österreichischen Befragten nur 40 Prozent Vertreter des Publikums befürworten. Betrachtet man die Gruppe der Presseratsmitglieder gesondert, zeigt sich, dass von ihnen in allen drei Ländern 60 Prozent eher oder eindeutig dafür sind.

Die Idee, dass Presseräte öffentlich tagen sollten, findet allerdings keinen großen Anklang. Von den Befragten aus Österreich sind 73,3 Prozent eindeutig oder eher gegen diesen Vorschlag, die Schweizer Medienregulierungsvertreter zeigen sich der Idee gegenüber etwas aufgeschlossener, sind zu 54 Prozent aber auch eher dagegen. Deutschland zeigt sich polarisiert, 38 Prozent sind eher dafür, 38 Prozent eher dagegen – 24 Prozent der Befragten enthalten sich einer Antwort. Von den Presseratsmitgliedern sind knapp drei Viertel eher oder eindeutig gegen die Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Allerdings sind 65,7 Prozent der Befragten in den drei Ländern der Ansicht, dass Presseräte alle Entscheide publizieren sollten. Zudem sind 84,3 Prozent dafür, dass Presseräte Fälle, die ihnen medienethisch bedeutsam erscheinen, selbst aufgreifen können, ohne dass eine Beschwerde gegen die Presse bei ihnen eingeht.

Gegenüber öffentlichen Sitzungen der Rundfunkräte zeigen sich die Befragten etwas aufgeschlossener. Etwa die Hälfte der deutschen und Schweizer Befragten ist der Ansicht, dass Rundfunkräte öffentlich tagen sollen. Von den Österreichern befürworten sogar 60 Prozent diese Idee. Von den Mitgliedern der Rundfunkräte lehnen 54 Prozent die Idee eher ab.

Von den Mitgliedern der Rundfunk-Beschwerdeinstanzen sind sogar 83,3 Prozent der Ansicht, dass ihre Institution öffentlich tagen sollte, während die Befragten der anderen Institutionen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nur zu jeweils etwa 40 Prozent dieser Meinung sind.

Es spricht sich aber eine Mehrheit von 84,3 Prozent in allen drei Ländern dafür aus, dass Regulierungsbehörden und Rundfunk-Beschwerdeinstanzen verwaltungsunabhängig sein sollten. Zudem sind drei Viertel der Befragten der Ansicht, dass sie dem Publikum Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung stellen und alle Entscheide veröffentlichen sollten.

Leserbeiräte und Ombudsleute werden von den meisten Medienregulierungsvertretern positiv angenommen. Der Aussage „Leserbeiräte sind kein Alibi“ stimmen 72,5 Prozent eher, ziemlich oder vollkommen zu. 66,7 Prozent sind der Ansicht, dass „Leserbeiräte die Glaubwürdigkeit der Zeitung stärken, da das Publikum ernst genommen wird“.

Blum und Prinzing kommen zu dem Ergebnis, dass im Bereich der Medienregulierung „Bewegung sichtbar ist und sich gewisse Türen öffnen“, doch teilweise seien die Vertreter der jeweiligen Institution selbst „die vehementesten Gegner von Veränderungen“. Ihre Kenntnisse der jeweils anderen Institutionen seien teilweise bescheiden, stellten die Medienwissenschaftler fest. So sei in der Befragung ein Direktor einer Landesmedienanstalt der Ansicht gewesen, dass Ombudsstellen in Deutschland „nicht existent“ seien.

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Prinzing, Marlis (Macromedia Hochschule Köln) / Blum, Roger (Universität Bern): „Medienregulierung zwischen normativen Anforderungen und faktischen Defiziten“, Vortrag im Rahmen der  gemeinsamen Jahrestagung der DGPuK-Fachgruppe Kommunikations- und Medienethik und des Netzwerks Medienethik, München, Februar 2013.

Marlis Prinzing und Roger Blum planen eine Veröffentlichung ihrer Studie, die sie noch mit Antworten von Fragebogen ergänzen werden, die erst nach der Tagung eingetroffen sind, weshalb es sein kann, dass sich die Ergebnisse noch leicht verschieben.

Bildquelle: Gerd Altmann/Shapes: Ladyoak/pixelio.de

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