Auch in der Schweiz wurde nun ein geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag für alle Haushalte beschlossen. Auch diejenigen, die weder TV- noch Radio-Geräte besitzen, sollen künftig zur Kasse gebeten werden. Praktisch jeder habe über das Internet Radio- und Fernsehempfang und müsse deshalb zahlen, so die Argumentation. Und: Von den Leistungen der Service public-Medien profitiere auch, wer nicht Radio höre oder fernsehe.
Nach dieser Logik müssten konsequenterweise all jene Medien Geld aus dem Gebührentopf erhalten, die einen Beitrag zur Meinungsbildung leisten. Diese Diskussion steht erst noch an – und sie müsste auch in Deutschland und Österreich verstärkt geführt werden, denn auch hier hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein Monopol auf Meinungsbildung und journalistische Qualität.
Nick Lüthi von der Medienwoche legt im Folgenden dar, warum der ‚Systemwechsel’ in der Schweiz noch kein ganzer ist.
Die vom Schweizer Nationalrat beschlossene Gebührenpflicht, unabhängig von einer tatsächlichen Mediennutzung, legt den Grundstein für weiterreichende Anpassungen im Mediensystem. In einem nächsten Schritt müsste konsequenterweise das Gebührenprivileg für Radio- und TV-Unternehmen fallen. In den anstehenden Diskussionen um Service public und Medienförderung wird diese Frage aufs Tapet kommen.
Der Systemwechsel, von dem immer die Rede war, hat den Namen bisher noch nicht verdient. Denn mit der Zustimmung zu einer allgemeinen Medienabgabe hat der Nationalrat zuerst einmal den Status Quo zementiert: Im schweizerischen Mediensystem soll es auch künftig einen starken, öffentlich finanzierten Service public geben.
Für die meisten Betroffenen ändert sich damit nichts. Auch unter dem neuen Gebührenregime wird die Nutzung von Radio und TV pro Haushalt und Jahr um die 400 Franken kosten. Zwar soll die Gebühr etwas gesenkt werden, aber die Differenz dürfte weitgehend unbemerkt bleiben. Und selbst die wenigen Totalabstinenten, die neu für Radio und TV zahlen müssen, die sie gar nicht nutzen, spüren vorerst nichts. Ihnen gewährt der Nationalrat eine Schonfrist von fünf Jahren. Erst danach kommt die flächendeckende Zahlungspflicht.
Grundlegend geändert hat sich aber der Charakter der neuen Gebühr. Und das kann weitreichende Folgen nach sich ziehen. Haushalte und Unternehmen zahlen nicht mehr für den Empfang von technisch definierten Programmen. Neu zahlen sie für die erbrachte Service-public-Leistung, von denen auch profitieren soll, wer die Medien nicht nutzt. Nur so lässt sich legitimieren, dass auch zahlen muss, wer keine gebührenfinanzierten Medien nutzt. In diesem Zusammenhang war auch schon von einer Demokratieabgabe die Rede. Nach dieser Logik müssten konsequenterweise all jene Medien Geld aus dem Gebührentopf erhalten, die einen Beitrag zur Meinungsbildung leisten. Denn es wird kaum jemand behaupten, dass nur SRG und konzessionierte Privatsender in diesem Sinne „demokratierelevant“ sind. Zeitungen und Online-Portale tragen mindestens ebenso viel, wenn nicht sogar mehr, zu einem funktionierenden Staatswesen bei.
Ein Systemwechsel, weg von der anachronistischen Privilegierung einzelner Medientypen, hin zu einem gattungsneutralen Fördersystem setzt eine Neudefinition des Service public in den Medien voraus. Denn wer öffentliche Gelder will, muss dafür eine überprüfbare Leistung erbringen. Können und wollen das Zeitungen und Online-Medien überhaupt? Bis jetzt spricht wenig dafür. Viele Verleger stehen einer öffentlichen Subventionierung ihrer Medien skeptisch bis ablehnend gegenüber. Und falls doch: Nach welchen Kriterien soll das Geld fließen? Das langwierige und klageanfällige Verfahren für die Konzessionierung von Privatradio und -TV taugt schlecht als Vorbild.
Zur Klärung beitragen soll nun eine große Service-public-Debatte, ausgehend von einem Postulat von FDP-Nationalrat und BaZ-Verleger Filippo Leutenegger. Als Grundlage für diese Diskussion wird ein Bericht des Bundesrats dienen, in dem er gemäß Postulatsauftrag unter anderem aufzeigen soll, „welche Medienangebote ohne weitere Marktverzerrung einem funktionierenden Medienmarkt überlassen werden“; also auch, welche Medien öffentlich finanziert werden sollen.
Hier überschneidet sich das Leutenegger-Postulat mit einem zweiten Vorstoß zum gleichen Thema. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat den Bundesrat beauftragt, ein Konzept für die Medienförderung vorzulegen. Mit beiden Geschäften befasst sich derzeit die neu gegründete Medienkommission. Das Gremium, das den Bundesrat in Medienfragen berät, will noch in diesem Jahr Ergebnisse vorlegen. Erst danach wird sich das Parlament einer möglichen Neugestaltung des Mediensystems zuwenden.
Wenn der Systemwechsel auf halber Strecke stecken bleibt – dass zwar alle für den Service public zahlen müssen, aber nur die SRG und konzessionierte Privatradio- und TV-Unternehmen Geld erhalten – würde diesem Modell der permanente Makel von Willkür und einer Überprivilegierung einzelner Medien anhaften.
Erstveröffentlichung: Medienwoche vom 21. März 2014
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Schlagwörter:Demokratie, Eidgenössische Medienkommission, Gebühren, Medienabgabe, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Radio, Schweiz, Schweizer Nationalrat, SRF, SRG, TV