Presse- und Meinungsfreiheit in Gefahr? Wir zerstören sie selbst

5. Juni 2026 • Pressefreiheit, Top • von

Quelle: Dmitriy, Pixabay

Essay

In Zeiten der Sozialen Medien sollten wir uns nicht um die Beschneidung der Meinungsäußerungsfreiheit sorgen, sondern um den freien Zugang zu Informationen. Ein historischer Rückblick auf den Kerngedanken der Pressefreiheit, der in Vergessenheit geraten scheint.

Haben Sie es auch mitbekommen? „Pressefreiheit weltweit unter Druck – auch in Deutschland“, vermeldete die Tagesschau Ende April. Kurz darauf, zum Tag der Pressefreiheit am 3. Mai, berichteten alle großen Medien, dass sich in Deutschland die Pressefreiheit „um drei Punkte“ verschlechtert habe. Diese traurig stimmende Nachricht stammt von der internationalen Initiative Reporters sans frontiers, in Deutschland unter dem Namen Reporter ohne Grenzen (RoG) tätig. Jahr für Jahr erstellt sie eine Rangliste über den Zustand der Pressefreiheit weltweit. Dieser zufolge arbeiten die Journalisten mit der größten Freiheit in den skandinavischen Ländern, in Estland und den Niederlanden. Am untersten Ende der Skala setzten die Ermittler wie in den Vorjahren Eritrea, Nordkorea, China, Syrien und den Iran.

Doch was ist Pressefreiheit? Und was bedeutet sie in der digitalen, vielfältig vernetzten Medienwelt, in der bei uns in Deutschland jeder schreiben und verbreiten kann, was er will? Welche Kriterien liegen dem Ranking zugrunde, das Nordkorea und den Iran in ein Verhältnis bringt zu Norwegen (Spitzenplatz) und zu Deutschland? Wir sind uns gewiss einig, dass die am Ende der Liste genannten Länder autoritäre, überwiegend diktatorisch beherrschte Staaten sind. Dort dienen die Medien als Propagandisten der Staatsführung, dort kennen die Journalisten keinen Spielraum. Oder in den USA: Dort engt Präsident Trump derzeit mit Dekreten und anderen Gängeleien diesen Spielraum spürbar ein.

Anders ist es bei uns. Hier sichert Artikel 5 des Grundgesetzes, dass „jeder“ seine Meinung in „Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ berechtigt ist: „Eine Zensur findet nicht statt“. Das gilt in der Praxis vor allem deshalb, weil auch die Rechtsprechung, die für die Geltung dieser Rechte sorgen muss, seit Jahrzehnten an dieser Schutzfunktion festhält. Warum nimmt dennoch die Pressefreiheit ab? Ein Blick auf die Begründung der Initiative RoG zeigt uns ein ganz anders eingefärbtes Bild: Zwar sorgten die grundrechtlichen Garantien wie auch die „unabhängige Justiz“ für ein „gutes Arbeitsfeld“. Doch komme es „im Zuge von Protesten sowie stark polarisierten Debatten gelegentlich zu Gewalt gegen Journalisten.“

Irreführende Schlussfolgerungen

Das ist nicht die einzige Begründung. Die Initiative RoG sieht zu Recht, dass auch „die Medienvielfalt unter Druck“ gerät, ein Merkmal, das die publizistische Meinungsvielfalt abbilden soll. Und diese wiederum kann man als Qualitätsmerkmal der Pressefreiheit verstehen. Mit anderen Worten: Wenn extremistische Schlägergruppen auf Reporter und Kameraleute losgehen und ihre Utensilien kaputtmachen, fühlen sich die Berichterstatter bedroht und ziehen sich zurück, mit dem Effekt, dass dann keine journalistische Berichterstattung – etwa von der ultralinken Straßendemo oder dem ultrarechten AfD-Aufmarsch – stattfindet. Bedeutet dies, dass die Pressefreiheit eingeschränkt und die Meinungsfreiheit bedroht ist? Aus meiner Sicht sind dies zwar verständliche, doch in Bezug auf die Freiheitsrechte irreführende Schlussfolgerungen. Um dies aufzuzeigen, möchte ich den Kerngedanken der Pressefreiheit – und mit ihr die Meinungsäußerungsfreiheit – etwas genauer in den Blick nehmen.

Vergiftetes Klima

Ich beginne mit einer Episode, die sich im Jahre 1641 in London zugetragen hat. In den Jahren zuvor, als auch in England der Geist der Aufklärung erwachte, kam es zu heftigen Religionskämpfen gegen die Vormacht der Staatskirche und die Zensurkontrolle durch den absolutistisch denkenden, machtversessenen Stuart-König Charles I. Der hatte mit dem Star Chambre Decree die totale Pressekontrolle eingeführt. Sein Gegner war das Parlament, wo sich die selbstbewusst agierenden Land Lords und Mayors versammelten. In einem kühnen Akt hoben die Parlamentarier im Juli 1641 den Decree – und damit jegliche Vorzensur – auf. Nun herrschte die totale Pressefreiheit. Tausende an Flugblättern und Druckschriften überfluteten die Londoner Straßen. Jeder wollte öffentlich gehört werden: Gottgläubige und Weltanschauungsclubs, Weltverbesserer und Glaubenssektierer, wirre Wunderheiler und politische Radikalinskis, die für den tyrannischen Herrscher Charles Propaganda machten.

Aus heutiger Sicht könnte man sagen: Verschwörungsgläubige und bitterböse ‚hate speechs‘ vergifteten das Meinungsklima. Auch die Buchhändler protestierten, weil ihr Buchdrucker-Monopol in Gefahr stand. Nur ein Jahr später beschloss das Parlament, mit der Licensing Order die Vorzensur wieder einzuführen. Im folgenden Jahr verfasste der gelehrte Publizist John Milton mit der Schrift Areopagitica eine berühmt gewordene Verteidigung der Presse- und Redefreiheit. Mit der Vorzensur, so Milton, würde nicht nur Unsinn, sondern auch die öffentliche Verbreitung der Wahrheit verhindert. Wer aber den Menschen die Wahrheit vorenthalte, begehe ein Verbrechen, nicht geringer als ein Menschenmord. Nur in der öffentlichen Debatte könne sich die Wahrheit gegen Nichtwissen, Irrtum und Lüge durchsetzen und das politische Denken leiten. Übrigens wurde sein Traktat erst zweihundert Jahre später in deutscher Übersetzung publiziert – und galt von da an für die um Pressefreiheit kämpfenden deutschen Publizisten als wegweisender Schlüsseltext.

Diese Episode veranschaulicht den Kern der Presse- und Meinungsfreiheit: Beide Rechte sind die Bedingung der Möglichkeit, die Kontrolle staatlicher Macht an die bürgerliche Gesellschaft, mithin an deren gewählte Vertreter zu binden. Milton feierte in seiner Schrift die Idee des aufgeklärten, des kritisch reflektierenden Bürgers, der seine Vertreter wählen können soll. Damit er dies kann, sollte er zuallererst über die Verhandlungen im Parlament und die Positionen seiner Volksvertreter informiert sein. Und da er als Berufstätiger keine Gelegenheit fand, auf der Zuschauertribüne den Verhandlungen zuzuhören, war er auf die Berichte der Parlamentsbeobachter angewiesen. Und tatsächlich: Als endlich 1695 mit dem Bill of Rights die Vorzensur abgeschafft und ein neues Regelwerk geschaffen wurde, erblühte die Tagespresse aufgrund ihrer ausführlichen Parlamentsberichterstattung.

Noch etwas war für die Intellektuellen auf dem Kontinent eigenartig: Dass die Briten es richtig fanden, zuerst über das aktuelle Geschehen informiert zu werden, ehe sie sich eine politische Meinung bildeten, die für ihre Wahlentscheidung dann maßgeblich war.
Auf dem Kontinent, wo die Kaiser-, Königs- und Fürstenhöfe eine strenge Vorzensur aufrechterhielten, kämpften die Publizisten vor allem für ihre Meinungsäußerungsfreiheit: Wenn Du die richtige oder wahre Überzeugung hast und diese publik machen dürftest, dann hättest Du die Massen hinter und das gesellschaftliche Glück vor dir. Für die Intellektuellen in den deutschen Kleinstaaten ging die Meinungsäußerungsfreiheit der Informationsfreiheit voraus – im demokratisierten Großbritannien war es umgekehrt. Deutschlands Dichter und Denker identifizierten sich mit Schillers Ruf „Sir, geben Sie Gedankenfreiheit!“, den er in seinem Drama Don Karlos, Infant von Spanien (1787) dem Marquis von Posa in den Mund legte. Sie verstanden diesen Ruf als Forderung nach Meinungs- und Gesinnungsfreiheit gegenüber absolutistischer Unterdrückung und nicht als Anspruch, die Arkanpolitik der Feudalen aufzudecken oder, noch besser, offen zu legen.

Abgrundtiefe Unerfahrenheit

Die abgrundtiefe Unerfahrenheit der deutschen Publizisten mit dem demokratischen Regelwerk der informationsoffenen und von daher meinungstoleranten Gesellschaft zeigte sich während der Weimarer Republik, indem der Leitartikler als „Edelfeder“ verehrt und der Berichterstatter als journalistischer Fußabtreter behandelt wurde. Nicht das Wissen, sondern die richtige Gesinnung war das Höchste. In der Bundesrepublik der 1950er und 60er Jahre mussten die Journalisten wie auch ihr Publikum, die Bürgergesellschaft, erst lernen, worin die Essentials der Pressefreiheit als Abwehrrecht gegenüber dem Staat bestehen. Hierbei halfen das Bundesverfassungsgericht (mit dem sogenannten Spiegel-Urteil 1966) und der Gesetzgeber mit den Landespressegesetzen (heute Landesmediengesetze), dann auch der Journalistenverband mit der Schaffung des Pressekodex, der die Regeln der Informationsbeschaffung und -aufbereitung ins Zentrum stellt. Nachhaltig wirkte schließlich die Journalistenausbildung, in deren Verlauf der Nachwuchs lernte, dass der Kern der Pressefreiheit in demokratischen Gesellschaften keineswegs darin besteht, beliebige Geschichten zu erzählen oder Ansichten zu verbreiten; Ihre Basis ist die Informationszugangsfreiheit, praktisch die Auskunftspflicht der Machtträger und Behörden gegenüber den nachfragenden Journalistinnen und Journalisten mitsamt ihrem „Zeugnisverweigerungsrecht“ genannten Quellenschutz.

Das sind notabene keine konfliktfreien Rechtsgüter. Immer wieder versuchen Innenministerien und Strafverfolger diese Rechte zu unterlaufen, etwa, indem die Daten der Mobiles von Journalisten abgegriffen oder Redaktionsdurchsuchungen vorgenommen werden, die dann regelmäßig von den Gerichten als unzulässige Eingriffe in die Pressefreiheit verurteilt werden (derweil die Staatsanwaltschaften die abgegriffenen Daten klammheimlich ausgewertet haben). Es ist der Rechtsprechung und den widerständigen Journalistenorganisationen zu verdanken, dass sich das Konstrukt Pressefreiheit im operativen Kontext als Informationszugangs- und Verbreitungsfreiheit fest etablieren konnte.

Verblassung der informationellen Selbstaufklärung

So war es in den analog genannten Zeiten, die mit der Erfindung des responsiv programmierten Internets (Web 2.0) Anfang der Nullerjahre zu Ende gingen. Heute sind nicht mehr die Journalistinnen und Journalisten die Gatekeeper der Nachrichtenwelt; sie sind auch nicht mehr meinungsführend, selbst wenn die Mainstreammedien sich selbst als Meinungsführer präsentieren. Wenn er unterginge, würden „die Menschen den Journalismus nicht vermissen“, sagte kürzlich die Chefredakteurin der dänischen Newszeitung Zetland, Lea Korsgaard. Das mag übertrieben sein, zumal es „die“ Menschen als homogener Block in den komplex strukturierten Gesellschaften nicht gibt. Doch richtig ist, dass die meinungsführenden Medien die Breite der Gesellschaft nicht mehr erreichen; sie werden von einem wachsenden Anteil der Bevölkerung als realitätsfremd und elitär empfunden. Denselben Eindruck äußerte kürzlich auch die Direktorin des weltweit renommierten Reuters Institute for the Study of Journalism an der Universität Oxford, Mitali Mukherjee: Sehr viele Journalistinnen und Journalisten verstünden nicht, wie es dem ärmeren Teil der Gesellschaft ergehe. Vielerorts würden „bereits unterrepräsentierte Gruppen ignoriert oder im schlimmsten Fall falsch dargestellt;“ diese Bevölkerungsgruppen „möchten nicht nur am Rande erwähnt, sondern auch respektvoll und fair dargestellt werden.“ Vor allem unter jüngeren Erwachsenen, dies zeigen Erhebungen des Reuters Institute auch für Deutschland, treffe man zunehmend auf „News Avoidance“, womit die bewusste Nachrichtenvermeidung gemeint ist.

Wir sehen daran: Die von der Pressefreiheit repräsentierte Power, die der informationellen Selbstaufklärung der Gesellschaft dienen soll, verblasst mehr und mehr. Im Gegenzug gewinnt die Macht der öffentlichen Meinungsmacher an Stärke. Beliebige Gestalten, die sich wichtigtuerisch inszenieren und über eine persuasiv wirkende Stimme verfügen, erreichen als Newsfluencer oder Podcaster Hundertausende, manche auch mehrere Millionen Zuhörer und Zuschauer. Sie feiern ihre Meinungsäußerungsfreiheit als Propaganda- und Geschäftsmodell, indem sie das, was sie verkünden, ununterscheidbar mit Produktwerbung verknüpfen. Lange schon toben auf den Plattformen der Social Media zwischen den Communities bittere, oft hasserfüllte Kämpfe um die Deutungshoheit. Publizisten, die gegen Sagbarkeits-Codes verstoßen und angeblich Nichtsagbares aussprechen, werden von radikalisierten Überzeugungstätern verbal geteert und gefedert. Nicht der Diskurs, sondern Identifikation, Ausgrenzung und verbale Vernichtung prägen das öffentliche Interaktionsfeld der Social Media.

Die 1945 von den Briten gelernte, für demokratische Meinungsbildungsverfahren notwendige Bedingung gerät in Vergessenheit. Sie lautet: Zuerst sollte man sich über das Geschehen (soweit möglich) zutreffend informieren, dann den erklärenden Kontext herstellen, schließlich eine Beurteilung finden und die damit verbundenen wertenden Gründe reflektieren. Es ist also nicht die Pressefreiheit, die bedroht erscheint. Einem Erosionsprozess ausgesetzt ist vielmehr das Wissen darüber, wie demokratische Meinungsbildungsprozesse zustande kommen. Ich sehe eine wachsende Inkompetenz, die dem suggestiv inszenierten Konsumismus wie auch der populistisch verpackten Propaganda zu öffentlicher Wirkung verhilft.

Hoffnungsschimmer am Internethimmel

Im kriegs- und krisengeschüttelten England erkannten die Parlamentarier damals, 1642, dass die Medien – trotz ihrer überbordenden Vielfalt – Meinungsbildungsprozesse radikalisieren und soweit verstärken können, dass sie demokratische Verfahren destruieren und die überkommenen Bürgerkriegszustände wieder neu entfachen. Damals fanden die Parlamentarier als Ausweg die gesetzliche Regulierung – Es war eine Lösung der praktischen Vernunft. Auch im 21. Jahrhundert, in unserer verunsicherten, nicht minder krisengeschüttelten Zivilgesellschaft beobachten wir im Internet eine urwüchsige Dynamik, die mit dem Wunsch auf Beteiligung begann und im Vernichtenwollen des Gesinnungsfeindes gipfelt. Von daher sehe ich in der archaischen, im Internet sich radikalisierenden Meinungsäußerungsfreiheit keinen Segen, vielmehr die zunehmende Gefahr, dass die Idee des aufgeklärt denkenden Staatsbürgers im höhnischen Gelächter der Manipulatoren untergeht.

Was tun gegen diese Gefahr? Am Horizont des Internethimmels ist ein Hoffnungsschimmer zu erkennen, quasi eine zarte Morgenröte der regulativen Vernunft. Diese zeigt sich in dem in Brüssel beschlossenen Digital Services Act (DSA), der seit 2024 in allen Mitgliedstaaten für alle Online-Dienste rechtsverbindlich ist. Mit dieser Verordnung wird das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit wirksam geschützt, zugleich sollen rechtswidrige Inhalte unterbunden werden. Es entsteht hier eine neue „Plattformverfassung“, mit der die Grundrechte der europäischen Menschenrechts-Charta für die Beurteilung prekärer Inhalte selbst für globale Plattformbetreiber inklusive TikTok bindend sind. Vielleicht kann dieser Hoffnungsschimmer durch konsequente Anwendung des DSA an Leuchtkraft gewinnen und zu menschenwürdigen Umgangsformen im öffentlichen Kommunikationsraum führen.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Zweitveröffentlichung. Er erschien zunächst am 01. Juni 2026 im Philosophie Magazin.

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