Eine kleine Einführung in die journalistische Technik. Heute: Die Kunst des fairen Fertigmachens.
Nehmen wir zum Beispiel Nationalrat Hugo Hugentobler. Sie wissen schon: Hugo Hugentobler, den notorischen Kinderschänder. Bekanntgemacht hatte den Fall die „Rundschau”. Sie bezog sich auf eine anonyme Quelle. Die anonyme Quelle sagte, bei Hugentobler laufe eine Abklärung. Man kläre ab, ob Hugentobler Kinderpornografie im Internet bezogen habe.
Damit war der Fall klar. Hugentobler war ein notorischer Kinderschänder. Im Bericht der „Rundschau” kamen vor allem Hugentoblers politische Gegner zu Wort. Sie forderten sofortige Konsequenzen wie Rücktritt und Parteiausschluss. Nach dem TV-Bericht, zwanzig Minuten lang, kam im Studio auch Hugentobler zu Wort.
„Was sagen Sie dazu, ein notorischer Kinderschänder zu sein?”, fragte der Moderator im Studio. Hugentobler, sichtlich erregt, sagte: „Das ist nicht wahr. Ihre Darstellung trifft nicht zu.” „Sie sind sichtlich erregt”, stellte nun der Moderator fest, „was haben Sie zu verbergen?”
Das Gespräch im Studio dauerte fünf Minuten. Dann kam die Abmoderation. „Danke, Herr Hugentobler, für das Gespräch”, sagte der Moderator, schaute ernst in die Kamera und sagte: „Es geht hier um einen Fall von Kinderschändung. Wir bleiben an diesem Fall dran.”
Das war fair.
Das wohl wichtigste Prinzip der Medien ist das Fairnessprinzip. Es ist das Gebot, beide Seiten anzuhören, den Ankläger wie den Angeklagten. „Audiatur et altera pars” steht etwas geschwollen in der Berufscharta der Journalisten. Das Fairnessprinzip sei ihre ethische Leitlinie, rühmt sich die Branche. Das Gegenteil ist wahr. In Wirklichkeit ist das Fairnessprinzip die übelste Waffe publizistischer Destruktion. Es ist der Freibrief zum Fertigmachen.
Wir haben das in der letzten Zeit immer wieder beobachten können. Die Medien dürfen CS-Präsident Urs Rohner seitenlang und stundenlang vorwerfen, er habe von den Machenschaften in den USA gewusst. Sie dürfen es, ohne Belege zu liefern. Ethisch genügt es, wenn Rohner zu den Anschuldigungen am Schluss sagen darf: „Ihre Darstellung trifft nicht zu.”
Die Medien dürfen Bundesrat Johann Schneider-Ammann seitenlang und stundenlang vorwerfen, er habe auf Jersey Steuern hinterzogen. Sie dürfen es, ohne Belege zu liefern. Ethisch genügt es, wenn Schneider-Ammann zu den Anschuldigungen am Schluss sagen darf: „Ihre Darstellung trifft nicht zu.”
Die Opferliste des Fairnessprinzips ist lang. Sie reicht von Ueli Maurer über Eveline Widmer-Schlumpf und Sergio Ermotti bis zu Ivan Glasenberg – wir könnten Dutzende weitere Beispiele nennen. Alle Angeklagten durften sich von Journalisten aufs übelste diffamieren lassen und am Schluss dazu sagen: „Ihre Darstellung trifft nicht zu.”
Mit dem Fairnessprinzip sind Journalisten jederzeit aus dem Schneider. Sie können Kübel von Schmutz über ihre Zielobjekte giessen, ohne es mit konkreten Beweisen zu unterlegen. Hauptsache ist, die Zielobjekte dürfen am Schluss die Kübel von Schmutz dementieren.
Ein Beispiel in eigener Sache: In meinem Nachrichtenmagazin in Südtirol haben wir im letzten Herbst den Regierungschef heftig angegriffen. Wir warfen ihm vorteilhafte Immobiliendeals zu seinen eigenen Gunsten vor. Natürlich baten wir ihn zu unserer Story um eine Stellungnahme. Er weigerte sich. „Ihr werft mir vor, ich sei ein Dieb”, sagte er, „und dann soll ich öffentlich bekennen, ich sei kein Dieb. Wisst ihr, was dann die Leute denken?”
Ich glaube, unsere Story damals war eine gute Story. Aber ganz unrecht hatte der Regierungschef nicht.
Erstveröffentlichung: Die Weltwoche vom 12. Juni 2014
Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de
Schlagwörter:Anklage, fair, Hugo Hugentobler, Nationalrat, Rundschau, Schweiz