St. Galler Tagblatt, 19. September 2008
Soziale Netzwerke sind eine zunehmend wichtige journalistische Quelle, aber kein rechtsfreier Raum
Viele Menschen vertrauen dem Internet sehr Persönliches an. Das kann missbraucht werden.
Am Tag nach ihrem Unfall blickte ihnen ihre tote Freundin aus dem Boulevard-Blatt entgegen. Die Reporter hatten sich bei einem sozialen Netzwerk ein Bild beschafft. Solche Netzwerke sind eine neue Quelle. Doch wo sollen die Grenzen liegen?
Im Februar 2007 wurde die 21jährige Studentin Caroline B. in Passau ermordet. Der Münchner Journalist Thomas Mrazek enthüllte auf onlinejournalismus.de, wie sich zwei Journalisten bei der Recherche unter anderem bei StudiVZ bedienten.
Die "Königin der Unterwelt"
Der eine, ein freier Journalist, der für Boulevardmedien arbeitet, nahm über das Netzwerk Kontakt auf zu Carolines Freundinnen, sicherte sich deren Fotos mit Screenshot und gab sie seinen Auftraggebern weiter, die sie, ohne die Herkunft zu nennen, veröffentlichten. Der andere, ein Redaktor bei der Regionalzeitung Passauer Neue Presse, legte für die Recherche unter falschem Namen einen Account an und gab sich als Kommilitone aus.
Unter Carolines Profil standen persönliche Daten und launige Einträge, in denen sie sich als «Königin der Unterwelt» beschrieb, die «diabolische Pläne» schmiede, um die Welt zu beherrschen. Der Redaktor strickte daraus eine Persönlichkeitsanalyse, die die düsteren Seiten der Ermordeten beleuchtete, und rechtfertigte dies gegenüber Mrazek mit Zeitdruck und Materialmangel. Das habe ihn gezwungen, auf die Netzeinträge zurückzugreifen.
Eine legitime Quelle
Soziale Netzwerke können eine wichtige Quelle sein für Recherchen über Personen, insbesondere über solche des öffentlichen Lebens, sagt Esther Diener-Morscher. Sie ist freie Journalistin aus Bern und Vizepräsidentin des Schweizer Presserats. Heiner Käppeli betrachtet soziale Netzwerke als eine legitime, jedoch nicht sehr glaubwürdige Quelle, die mit der nötigen Vorsicht zu benutzen sei, denn es können auch Dritte gezielt falsche Einträge setzen. Käppeli ist Mitglied der Geschäftsleitung des Medienausbildungszentrums Luzern.
Medienschaffende betreten in sozialen Netzwerken keinen für sie rechtsfreien Raum. Auch hier gelten Gesetze und Regeln: Schutz der Persönlichkeit, das Recht am eigenen Bild, die Unantastbarkeit der menschlichen Würde, Urheberrechte an Bild und Text und der Datenschutz.
Manches muss privat bleiben
In der Schweiz sind alle Personendaten geschützt, die in die Privatsphäre des einzelnen fallen. Das sind Angaben zur Person, zur Gesundheit, zum Leumund sowie Daten über religiöse, weltanschauliche oder politische Ansichten und Tätigkeiten.
Medienethisch interessant am «Fall Caroline» sind drei Punkte: die Verwendung des Bildes, die Recherche unter falschem Namen und die Grenzen der Datennutzung. Denn schliesslich sind alle Angaben von den Nutzern selbst freiwillig und selbst öffentlich gemacht worden – innerhalb des Netzwerkes. Sind sie also selber schuld? Esther Diener-Morscher winkt ab: «Das heisst nicht, dass alles Private, das in solchen Netzwerken öffentlich einsehbar ist, durch die Medien vorbehaltlos veröffentlicht und weiterverbreitet werden darf. Insbesondere Menschen, die keine öffentliche Funktion erfüllen, haben eine sehr weit gehende Privatsphäre.»
Auch Heiner Käppeli sieht in einem sozialen Netzwerk keinen Selbstbedienungsladen für Journalisten. Wer ein Bild von sich in StudiVZ publiziert, sollte nicht damit rechnen müssen, dass es anderntags im «Blick» erscheint. Das Bild sei als persönliche Information für das soziale Netzwerk gedacht. «Wird es für die Zeitungs-Öffentlichkeit verwendet, erscheint es in einem anderen Kontext und mit einer andern Funktion, zum Beispiel als Totenbild», erläutert Käppeli. Das sei persönlichkeitsrechtlich und medienethisch problematisch.
Unlauter recherchiert
Der Pressekodex setzt den Medien klare Grenzen bei der Veröffentlichung von Bildern, Namen oder Fakten über Privatpersonen. «Die Namen von Personen, die in der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind, dürfen in den Medien nur mit der Einwilligung der Betroffenen genannt werden», ergänzt Esther Diener-Morscher. «Genauso ist es mit Bildern: Selbst im öffentlichen Bereich ist es nur dann zulässig, Privatpersonen zu fotografieren oder zu filmen, wenn sie ihre Einwilligung gegeben haben oder wenn sie auf dem Bild nicht herausgehoben werden.» Analoges gilt für die Internet-Öffentlichkeit.
Auch die verdeckte Recherche des Redaktors sei in einem solchen Fall unlauter und laut Schweizer Pressekodex verboten (der deutsche Kodex verlangt ähnliches). Verdeckte, beispielsweise unter falschem Namen geführte Recherchen, seien in der Schweiz nur zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an den recherchierten Informationen bestehe und wenn diese Informationen nicht auf andere Weise beschafft werden könnten.
Die Nutzer haben es in der Hand
Was sich regeln lässt, ist bereits geregelt, erklären beide, eine eigene Richtlinie im Pressekodex für das neue Phänomen soziale Netzwerke sei nicht notwendig. Die in der Schweiz bestehenden Richtlinien schliessen den Bereich der «Internet-Öffentlichkeit» bereits ein.
Alles weitere haben im Grunde die Nutzer selbst in der Hand. Manche hämmern in fast unfassbarer Unschuld ihr Seelenleben in die Computertasten und vertrauen sich Firmen an, die mit diesen Datensätzen nicht Tränen trocknen, Ratschläge geben oder mitfühlen, sondern Geld verdienen wollen. Sie geben diesen Unternehmen freiwillig oft mehr private Informationen, als sie sich einst Nachrichtendienste vergleichsweise mühsam über Fichen oder mit Stasi-ähnlichen Methoden verschafften: unzählige Angaben und Details aus dem Alltag, politische Einstellungen, sexuelle Vorlieben… – alle gespeichert von den Plattform-Betreibern.
Betreiber auf dem Pulverfass
Vielleicht bewirkt ein Fall wie der von Caroline auch Ernüchterung. Einige bei StudiVZ registrierte Nutzer gründeten eine nur für ausgewählte Mitglieder zugängliche Gruppe "Gegner der Passauer Neuen Presse?", wo sie die Art der Berichterstattung über Caroline diskutierten.
Auch die Plattformbetreiber hocken auf dem Pulverfass: Für Datenhändler ist der Vertrauensverlust infolge des Missbrauchs von Daten das höchste Geschäftsrisiko. Schwindet das Vertrauen, wird ein soziales Netzwerk vom Goldesel zum Pleitegeier. Deshalb werden sie sich wohl rasch Rat holen bei Datenschützern und Nutzervereinigungen. Die Bedeutung solcher Netzwerke wächst. Datamonitor schätzt, dass sich europaweit 42 Millionen Menschen im Internet in soziale Netzwerke eingetragen haben.
Schlagwörter:Recherche, social network, StudiVZ