In Lettland arbeiten die meisten hochqualifizierten Journalisten – auch die festangestellten – ohne soziale Absicherungen und müssen auf bezahlten Urlaub, Krankengeld, Erziehungsurlaub, Arbeitslosenunterstützung und Altersversorgung verzichten.
Wie ist es möglich, dass Journalisten, die sich sonst konsequent für soziale Gerechtigkeit einsetzen, selbst vom Sozialversicherungssystem ausgeschlossen werden? Schuld daran sei das Entlohnungssystem der Medienunternehmen, sagen Vertreter des lettischen Journalistenverbands: Die meisten lettischen Journalisten erhalten kein Angestelltengehalt mehr, von dem Sozialabgaben abgeführt werden, sondern werden auf Honorarbasis bezahlt.
Sie erhalten zwar monatlich ein festes Honorar, auf das aber seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2001 keine Sozialabgaben mehr gezahlt werden können, das heißt weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zahlen in die lettische gesetzliche Sozialversicherung MSSIC ein. Eine Ausnahme bilden Rentenbeiträge, die Journalisten selbst in die Sozialversicherung einzahlen können, für andere Sozialleistungen gilt dies aber nicht.
Bis 2001 machten Honorare nur einen geringen Anteil der Einkommen von Journalisten aus, weshalb die Gesetzesänderung als unbedeutend angesehen wurde. Aber seit Beginn der globalen Finanzkrise stellen Honorare einen wesentlichen Teil der Entlohnung von Journalisten dar, weil den Arbeitgebern damit weniger Kosten entstehen.
Lettische Medienunternehmen entscheiden sich gewöhnlich für eines der drei folgenden Bezahlmodelle: Einige zahlen ein Gehalt und zusätzliche Honorare die genauso hoch wie oder niedriger als das Gehalt sind. Andere zahlen ein Basisgehalt, aufgestockt durch Honorarzahlungen. Oder ein Unternehmen entscheidet sich, ausschließlich auf Honorarbasis zu entlohnen.
Das Sozialministerium hat den Vorschlag gemacht, dass festangestellte Journalisten dazu verpflichtet werden sollten, von ihren Honoraren Beiträge in die Sozialversicherung zu zahlen. Freie Journalisten, die für verschiedene Medien arbeiten, behielten ihren Selbstständigen-Status und könnten sich aussuchen, ob sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen oder nicht. Dabei würden in beiden Fällen vom Honorar insgesamt 34,09 Prozent abgeführt werden – der gleiche Prozentsatz wie bei einem festen Gehalt – wobei 10,5 Prozent vom Arbeitnehmer und 23,59 Prozent vom Arbeitgeber getragen würden.
Der Vorschlag des Sozialministeriums wurde sofort nach der Veröffentlichung von zahlreichen lettischen Medienorganisationen kritisiert, darunter der Verlegerverband, die Vereinigung der Rundfunkunternehmen und der Journalistenverband Lettlands.
Sie seien sich zwar der misslichen Lage der Journalisten bewusst, so die Vertreter der Organisationen, aber es gehe der Medienbranche nun einmal so schlecht, dass Medienunternehmen diese Ausgaben nicht aufbringen könnten. Natürlich entspricht es der Realität, dass einige Medienunternehmen mit großen Problemen zu kämpfen haben, andere wiederum wären aber durchaus in der Lage, diese Extra-Kosten aufzubringen. Sie bevorzugen aber dennoch das jetzige – für sie günstigere – Honorar-System. Die lettischen Verleger sprechen sich allerdings dafür aus, dass Journalisten ihre eigenen Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen.
Einige Journalisten, die nicht ohne das soziale Sicherheitsnetz arbeiten möchten, nehmen nun sogar Gehaltskürzungen in Kauf, damit ihre Arbeitgeber im Gegenzug die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Doch eine umfassende und langfristige Lösung ist noch nicht in Sicht, zurzeit stecken die Verhandlungen in der Sackgasse. Vorerst müssen sich lettische Journalisten also gedulden: Noch lassen akzeptable Vorschläge, wie ihre Sozialversicherungssituation verbessert werden könnte, auf sich warten.
Original-Artikel auf Lettisch: Žurnālisti un valsts sociālās apdrošināšanas sistēma
Übersetzt aus dem Englischen von Tina Bettels
Bildquelle: Tax Credit / Flickr CC
Schlagwörter:Arbeitslosenunterstützung, Gehalt, Honorar, Journalisten, lettischer Journalistenverband, Lettland, Rente, Sozialversicherung, Urlaubsgeld